Zuletzt geändert am 4. Oktober 2018 um 14:20

Insolvenz-Bekanntmachungen

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Alle Insolvenz-Anmeldungen von deutschen Bürgern müssen im Internet bekannt gemacht werden.

Bei der Prüfung eines Kunden bei FraudRecord können drei Scoring-Wertungen entstehen:

  • Sehr schlecht (F): Der Kunde hat einen FraudRecord-Score von mehr als fünf.
  • Schlecht (E): Der Kunde hat einen FraudRecord-Score größer 0.
  • Neutral (D): Der Kunde ist FraudRecord nicht negativ bekannt.

In der Administration können Sie jederzeit einen detaillierten Bericht zu einem FraudRecord-Scoring im Kundenprofil aufrufen. Diesem können Sie entnehmen, von welchen Firmen und weswegen der Kunde gemeldet wurde.