Insolvenz-Bekanntmachungen: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 4. Oktober 2018, 14:20 Uhr
Alle Insolvenz-Anmeldungen von deutschen Bürgern müssen im Internet bekannt gemacht werden.
Bei der Prüfung eines Kunden bei FraudRecord können drei Scoring-Wertungen entstehen:
- Sehr schlecht (F): Der Kunde hat einen FraudRecord-Score von mehr als fünf.
- Schlecht (E): Der Kunde hat einen FraudRecord-Score größer 0.
- Neutral (D): Der Kunde ist FraudRecord nicht negativ bekannt.
In der Administration können Sie jederzeit einen detaillierten Bericht zu einem FraudRecord-Scoring im Kundenprofil aufrufen. Diesem können Sie entnehmen, von welchen Firmen und weswegen der Kunde gemeldet wurde.