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Insolvenz-Bekanntmachungen

709 Byte hinzugefügt, 14:20, 4. Okt. 2018
Die Seite wurde neu angelegt: „Alle Insolvenz-Anmeldungen von deutschen Bürgern müssen [https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/ im Internet bekannt gemacht] werden. Bei der Prüfung ein…“
Alle Insolvenz-Anmeldungen von deutschen Bürgern müssen [https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/ im Internet bekannt gemacht] werden.

Bei der Prüfung eines Kunden bei [https://fraudrecord.com/ FraudRecord] können drei [[Scoring#Scoring-Wertungen|Scoring-Wertungen]] entstehen:

* Sehr schlecht (F): Der Kunde hat einen FraudRecord-Score von mehr als fünf.
* Schlecht (E): Der Kunde hat einen FraudRecord-Score größer 0.
* Neutral (D): Der Kunde ist FraudRecord nicht negativ bekannt.

In der Administration können Sie jederzeit einen detaillierten Bericht zu einem FraudRecord-Scoring im Kundenprofil aufrufen. Diesem können Sie entnehmen, von welchen Firmen und weswegen der Kunde gemeldet wurde.