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00:18, 6. Okt. 2018 Sonderguthaben wird unter Berücksichtigung der Steuer von den Rechnungen als eigene Position abgezogen und ermöglicht die unversteuerte Bezahlung von Rechnungen. Das ist wichtig, um beispielsweise Zahlungen mit "kostenfreiem" Aktionsguthaben bspw. aus Newslettern nicht versteuern zu müssen.